Diese Seite wird ist als belustigend anzusehen, den ich erörtere meine laufende Gerichtsverhandlung am Sozialgericht Karlsruhe.
Jetzt müssen wir ein bisschen tief Luft holen, weil so einfach ist dat ja och nich alles.
Ich veröffendliche das, damit ich anderen Leuten helfen kann, und ich kann einen besseren Überblick über die Situation behalten.
Nun, wie ist der Sachverhalt?
Vor etwas 4 Jahren war ich bei der Arbeitsberatung bei dem Arbeitsamt bzw. Rathaus West Karlsruhe.
Dat weiß ja och niemand mehr genau, was da jetzt zu wat jehört.
Hab ik vorher Arbeitslosengeld I jekricht und bin dann auf Alg II jefallen.
Jetzt komm ik zu der Sachbearbeiterin: und die schielt mich mit großen Augen an und meint: "Wad wollen sie denn".
§ 29 SGB III Beratungsangebot
(1) Die
Agentur für Arbeit hat jungen Menschen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung und Arbeitgebern Arbeitsmarktberatung anzubieten.
(2) Art und Umfang der
Beratung richten sich nach dem Beratungsbedarf der oder des Ratsuchenden.
Wie sie dat jenau jemeint hat, hab ik nich verstanden. Ich dachte, dass wenn ich zu einer Arbeitsberatung eingeladen werden, dann bekomme ich Radschläge und werde in meiner Situation beraten.
Ja nischt war, ik musste der Frau die Würmer aus der Nase ziehen.
§ 30 SGB III Berufsberatung
Die Berufsberatung umfasst die Erteilung von Auskunft und Rat
Dann hab ik jemeind, dat ik ne Internetschulung machen würde, weil dat brauch man ja heutzuage - alled.
Sach ik ihr, ike hätte da och schon einen bei der Volkshochschule, würde aber 120 ,- Euro kosten.
Dann meinte se janz steif, dat die Volkshochschule nicht anerkannt ist, und dass dat Arbeitsamt dat nicht zahlen würde.
Außerdem müsste ike dann nen psychologischen Test machen.
Dann sachte ike ihr, dat se ihre Rätselufgaben ihren Kinner vor dem Schlafengehen geben soll, damit se besser schlafen.
Dann hat se einsichtig getan, hat aber trotzdem dem psychologischen Dienst beauftragt, mir eine Einladung zuzusenden: zu einen 7 stündigen Test: haben sie mir noch ein Heftchen mit den Idiotenaufgaben zum Üben mitgeschickt.
Jetzt kurze Exkursion zum SGB:
SGB III §32
- Ratsuchende sollen mit deren Einverständnis psychologisch oder ärztlich Untersucht werden,
- soweit dies für dies für die Vermittlung erforderlich ist.
In meinen Fall wurde ich gezwungen und nicht gefragt,
des Weiteren ist es nicht verhältnismäßig; für solch einen 8-stündigen Schulung eine 7stündigen Test zu erzwingen - geht nicht.
Auch eine Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir nicht erörtert.
Die Ablehnung des Kurses gab man mir nicht, obwohl ich dies mehrmals schriftlich verlangte.
Die vielen Jahre darauf wurde ich von dem Arbeitsamt ignoriert.
Danach habe ich das Arbeitsamt mehrmals schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie mir die Ablehnung des nichtgenehmigten Kurses zuschicken möchten.
So wat kommt für die ja nicht in die Tüte, dat braucht der doch jar nischt.
Den Kurs habe ich in dem Beratungsgespräch am .......... (muss ich noch in den Akten nachschauen) beantragt.
Ala, nochmals zusammengefasst: das Arbeitsamt wollte mir keine schriftliche Ablehnung von meiner Beantragten Schulung gegeben, weil ich - davon muss ausgegangen werden - vor Gericht gegen die Ablehung klagen wollte.
(Demnächst machen wir weiter, ala in diesem Kino)